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Minijob-Rechner: Wie viele Stunden passen in die Verdienstgrenze?

This calculator is available in German only.

Jim Eichholz · Gründer von Zeitflex
Stand der Rechtsgrundlagen: 29. September 2026

Geben Sie den Stundenlohn ein — der Rechner zeigt, wie viele Stunden im Monat und im Jahr in die Minijob-Verdienstgrenze passen. Vorhersehbare Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld können Sie mit angeben; sie verringern die Stunden.

Ihre Angaben

Mindestlohn und Grenze für

Mit Komma oder Punkt, z. B. 13,90

Summe aller vorhersehbaren Sonderzahlungen im Jahr, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Je Monat –
Im Jahr –

Der Rechner rechnet vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben verlassen diese Seite nicht und werden nicht gespeichert.

Kurz beantwortet Die Verdienstgrenze im Minijob beträgt 603 € im Monat (2026). Bei 13,90 € Stundenlohn passen damit 43,38 Stunden in einen Monat, im Jahr 520,57 Stunden. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €; nach der gesetzlichen Formel ergibt das eine Grenze von 633 €.

So rechnet der Rechner

Die Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. § 8 Abs. 1a SGB IV legt die Rechnung fest: Der Mindestlohn wird „mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet". Dahinter stehen zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, auf den Monat umgerechnet.

Gültig abMindestlohn× 130 ÷ 3Grenze im MonatGrenze im Jahr
1. Januar 202613,90 €602,33 €603 €7.236 €
1. Januar 202714,60 €632,67 €633 €7.596 €

Beide Mindestlöhne stehen in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5, § 1 Nr. 1 und Nr. 2). Die Grenze selbst gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils im Bundesanzeiger bekannt (§ 8 Abs. 1a Satz 3 SGB IV); der Rechner leitet sie aus der Formel ab.

Aus der Grenze ergeben sich die Stunden: Grenze im Jahr, abzüglich der Einmalzahlungen, geteilt durch den Stundenlohn. Die Stunden je Monat sind der Durchschnitt, also dieser Wert geteilt durch zwölf. Der Rechner rundet immer ab, auf die Hundertstelstunde und auf die volle Minute — aufgerundet läge der Verdienst schon wenige Cent über der Grenze.

Einmalzahlungen zählen mit

Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Durchschnitt: im Monat höchstens die Grenze, auf das Jahr gerechnet das Zwölffache. Die Minijob-Zentrale schreibt dazu, dass vorhersehbare Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld schon zu Beginn der Beschäftigung als Verdienst mitgerechnet werden müssen. Genau das tut das zweite Feld: Wer im Jahr 300 € Weihnachtsgeld zahlt, hat 300 € weniger für Stunden.

Gelegentliches Überschreiten

Wird die Grenze unvorhersehbar überschritten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, bleibt der Minijob nach § 8 Abs. 1b SGB IV bestehen — wenn das innerhalb des Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten geschieht und der Verdienst in diesen Monaten jeweils um höchstens einen Betrag bis zur Höhe der Grenze darüber liegt. 2026 sind das also höchstens 1.206 € in einem solchen Monat. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter; der Rechner plant deshalb nur mit der regulären Grenze.

Wenn der Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt

Der Rechner rechnet auch dann, weist aber darauf hin: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach § 1 MiLoG Anspruch auf mindestens den Mindestlohn, im Minijob genauso wie in jeder anderen Beschäftigung. Ausnahmen regelt § 22 MiLoG, etwa für bestimmte Pflichtpraktika, für Auszubildende und für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Was der Rechner nicht weiß

Die Stunden, die tatsächlich geleistet werden, müssen Sie für gewerbliche Minijobs ohnehin aufzeichnen. Was dazugehört, steht im Ratgeber Stundenzettel für Minijobber, samt Muster zum Ausdrucken. Wie Zeitflex die Grenze in der Anwendung rechnet und wann es warnt, erklärt die Hilfeseite Die Minijob-Grenze.

Die Grenze im laufenden Betrieb im Blick

Der Minijob-Wächter in Zeitflex ist in allen Tarifen enthalten und warnt Inhaber und Führung bei 80, 95 und 100 Prozent der Grenze. Die Tarife stehen unter Preise.

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Quellen

Alle Angaben am 29. September 2026 an diesen Stellen nachgelesen:

Hinweis: Der Rechner dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Beschäftigung geringfügig ist, beurteilen im Einzelfall Ihr Lohnbüro oder die Minijob-Zentrale. Stand: 29. September 2026; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung von Gesetz und Verordnung.
Jim Eichholz · Gründer von Zeitflex

Jim Eichholz baut und betreibt Zeitflex, eine Zeiterfassung mit Lohnvorbereitung für kleine Betriebe. Er ist kein Rechtsanwalt; der Rechner stützt sich auf die verlinkten Gesetze und Verordnungen und ersetzt keine Beratung. Fragen und Hinweise an info@zeitflex.de.

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