Anbieter: Dienstleistungen24 Inh. Jim Eichholz, Ramlerstraße 2, 13355 Berlin, Deutschland, Inhaber: Jim Eichholz, USt-IdNr. DE453417236 (nachfolgend „Anbieter"). „Zeitflex" ist ein Produkt dieses Einzelunternehmens und keine eigene juristische Person; Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der vorgenannte Anbieter.
§ 1 Geltungsbereich; B2B
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Zeitflex" (Web-Anwendung, nachfolgend „Software") zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Zusätzliche Anwendungen für mobile Endgeräte kann der Anbieter bereitstellen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zur Zeiterfassung und vorbereitenden Lohnabrechnung über das Internet zur Nutzung bereit. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung (abrufbar unter https://zeitflex.de/#preise). Für hochgeladene Dateien gelten technische Grenzen: derzeit höchstens 10 MB je hochgeladenem Dokument und 12 MB je Importdatei sowie eine Beschränkung auf die in der Software genannten Dateiformate. Ein Gesamtvolumen je Kunde ist derzeit nicht festgelegt; der Anbieter kann ein angemessenes Gesamtvolumen einführen und den Kunden bei erheblicher Überschreitung mit angemessener Frist zur Reduzierung oder zum Abschluss einer gesonderten Vereinbarung auffordern.
- Die Bereitstellung erfolgt am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums). Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Kunden sowie geeignete Endgeräte sind nicht Vertragsgegenstand.
- Der Anbieter betreibt die Software mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und kündigt geplante Wartungsarbeiten, soweit möglich, vorher an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern, Drittdiensten oder höhere Gewalt) sowie vom Kunden zu vertretende Unterbrechungen stehen der Vertragserfüllung nicht entgegen.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit der vertragswesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt oder die Änderung für den Kunden zumutbar ist (z. B. technischer Fortschritt, Sicherheit, gesetzliche Anforderungen).
- Unentgeltliche Zusatz- oder Beta-Funktionen können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
- Nutzungsrecht: Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Stellt der Anbieter Anwendungen für Endgeräte bereit, gilt das Recht auch für deren Installation und Ausführung im erforderlichen Umfang. Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode sowie an Aufbau und Gestaltung der Software, werden nicht eingeräumt. Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben seine Daten; der Anbieter erwirbt daran keine über die Vertragsdurchführung hinausgehenden Rechte.
§ 3 Registrierung; Konten; Rolle der Nutzer
- Die Nutzung setzt die Registrierung eines Kundenkontos durch eine vertretungsberechtigte Person voraus. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags im kostenlosen Tarif (§ 5 Abs. 9) ab und nimmt dabei diese AGB, den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung in der angezeigten Fassung an; der Anbieter nimmt das Angebot durch Bereitstellung des Kundenkontos an. Fassung (§ 12 Abs. 5) und Zeitpunkt der Annahme werden im Kundenkonto festgehalten. Ein kostenpflichtiger Tarif kommt durch die Buchung im Bestellvorgang hinzu (§ 5, § 6). Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben und aktuell zu halten.
- Der Kunde kann für seine Beschäftigten Nutzerzugänge anlegen (nachfolgend „Nutzer"). Die Nutzer handeln im Verhältnis zum Anbieter als Erfüllungsgehilfen bzw. auf Veranlassung des Kunden; ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzern wird nicht begründet.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung. Der Kunde ist für Handlungen unter seinen Konten verantwortlich, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 4 Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber; keine Rechts- und Steuerberatung
- Arbeitgeberpflichten: Die Software unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner arbeits-, arbeitszeit- und sozialrechtlichen Pflichten (z. B. Arbeitszeitaufzeichnung nach ArbZG, MiLoG, ArbSchG), ersetzt diese jedoch nicht. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten — einschließlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Kontrolle der erfassten Zeiten, der Ausgestaltung von Arbeitszeitregelungen sowie der Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen — verbleibt allein beim Kunden als Arbeitgeber.
- Vorbereitende Lohnabrechnung: Die Software bereitet lohnrelevante Daten lediglich auf. Sie erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Lohn- oder Gehaltsabrechnung im steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Die Prüfung und abschließende Abrechnung obliegt dem Kunden bzw. dessen Steuerberater oder Lohnabrechnungsstelle.
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung: Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlasste Verarbeitung von Beschäftigtendaten in der Software rechtmäßig ist — insbesondere bei Aktivierung optionaler Funktionen wie GPS-Momentaufnahmen beim Stempeln oder AU-Uploads (Information der Beschäftigten, Rechtsgrundlagen sowie Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung, soweit ein Betriebsrat besteht).
- Der Kunde stellt sicher, dass in die Software nur Daten eingegeben werden, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und dass keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert werden.
§ 5 Preise; Zahlung; Per-Seat-Abrechnung (Stripe)
- Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des gewählten Tarifs (abrufbar unter https://zeitflex.de/#preise). Es gelten derzeit folgende Preise je aktivem Mitarbeiter: Tarif Starter 1,49 € und Tarif Pro 2,49 € pro Monat bei monatlicher Zahlung; bei jährlicher Zahlung Starter 14,90 € und Pro 24,90 € pro Jahr (entspricht zwei Freimonaten). Es fallen keine Grundgebühr und keine Einrichtungsgebühr an. Alle Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird im Bestellvorgang nach dem Sitzland des Kunden ermittelt; für Kunden in Deutschland beträgt sie derzeit 19 %. Bei Kunden aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Reverse-Charge). Der Kunde gibt eine zutreffende Rechnungsanschrift und, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und teilt Änderungen unverzüglich mit.
- Per-Seat-Logik: Abgerechnet wird nach der Anzahl der aktiven Mitarbeiter im jeweiligen Abrechnungszeitraum. „Aktiver Mitarbeiter" ist jeder im Kundenkonto angelegte, nicht archivierte oder deaktivierte Nutzerzugang — unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung. Deaktivierte Nutzerzugänge werden ab dem folgenden Abrechnungszeitraum nicht mehr berechnet. Maßgeblich ist die Anzahl aktiver Nutzerzugänge zum Zeitpunkt des letzten täglichen Abgleichs vor der Rechnungsstellung. Die Mindestmenge beträgt einen Sitz je Abrechnungszeitraum, auch wenn im Kundenkonto vorübergehend kein aktiver Nutzerzugang besteht.
- Startmenge beim ersten Kauf: Beim erstmaligen Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs entspricht die abgerechnete Sitzmenge mindestens der im Bestellvorgang gewählten Mitarbeiterzahl — auch dann, wenn im Kundenkonto weniger Nutzerzugänge angelegt sind. Die Menge wird anschließend nach Absatz 4 angepasst; eine Verringerung wirkt erst zum nächsten Abrechnungszeitraum, bei Jahrestarifen also zur nächsten Jahresrechnung. Der Kunde prüft die gewählte Mitarbeiterzahl daher vor dem Abschluss.
- Anpassung: Die Anzahl der abgerechneten Sitze wird täglich automatisch mit der tatsächlichen Anzahl aktiver Mitarbeiter abgeglichen. Auf das Entgelt wirkt sich eine Änderung erst mit der nächsten Rechnung aus; eine anteilige Berechnung der Sitzmenge innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums findet nicht statt. Bei Monatstarifen ist das der Folgemonat, bei Jahrestarifen die nächste Jahresrechnung. Zusätzliche Mitarbeiter kann der Kunde innerhalb eines bereits bezahlten Zeitraums daher ohne Mehrkosten nutzen; umgekehrt wirkt eine Verringerung erst zum nächsten Abrechnungszeitraum.
- Tarifwechsel: Der Kunde kann den Tarif in der Software wechseln. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif oder zur Jahreszahlung wird sofort wirksam; die Differenz für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird anteilig berechnet und mit der nächsten Rechnung abgerechnet. Ein Wechsel in einen geringerwertigen Tarif, zur Monatszahlung oder in den kostenlosen Tarif wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam; eine Erstattung findet nicht statt.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit einer der im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten, im Voraus je Abrechnungszeitraum (monatlich bzw. jährlich). Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Den Buchungstext auf Kontoauszug oder Kartenabrechnung vergibt der Zahlungsdienstleister; die Buchung kann daher unter der Bezeichnung des Anbieters oder des Produkts erscheinen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, kostenpflichtige Funktionen zu deaktivieren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist und der Verzug trotz Mahnung fortbesteht; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt. Der lesende Zugriff auf bereits erfasste Arbeitszeitaufzeichnungen und deren Export bleiben dem Kunden auch in diesem Fall erhalten — er benötigt sie zur Erfüllung seiner Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 Abs. 1 MiLoG. Eine automatische Sperre bei Zahlungsverzug gibt es derzeit nicht: Bleibt eine Zahlung aus, wird der Kunde benachrichtigt; scheitert der Einzug endgültig, endet das kostenpflichtige Abonnement und das Konto wird im kostenlosen Tarif (Absatz 9) fortgeführt. Bereits erfasste Daten bleiben dabei erhalten.
- Preisänderungen für laufende Verträge erfolgen nach dem Verfahren in § 12 (Änderungsvorbehalt); sie werden frühestens zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode wirksam.
- Kostenloser Tarif („Free"): Der Anbieter stellt daneben einen dauerhaft unentgeltlichen Tarif bereit. Er umfasst einen aktiven Nutzerzugang und die Grundfunktionen Stempeluhr, Stundenzettel, Abwesenheiten und Minijob-Hinweis. Kostenpflichtige Funktionen — unter anderem tarifgebundene Datei-Exporte (CSV, PDF, DATEV), Zuschlagsberechnung, Arbeitszeit-Prüfung, Monatsabschluss, Dienstplan, Standorterfassung, Steuerkanzlei-Zugang, Schnittstellen und Auswertungen — sind darin nicht enthalten. Der kostenlose Tarif erfordert keine Zahlungsdaten. Ein Anspruch auf seine unveränderte Fortführung besteht nicht. Der Datenexport im JSON-Format nach § 7 Abs. 5 bleibt davon unberührt.
- Self-Service-Grenze: Der Self-Service ist auf 100 aktive Mitarbeiter begrenzt. Ein Erstabschluss oder Tarifwechsel darüber hinaus ist im Bestellvorgang nicht möglich; für größere Betriebe schließt der Anbieter gesonderte Verträge mit individuellen Konditionen, die nicht Gegenstand dieser AGB sind. Überschreitet ein bestehender Kunde die Grenze im laufenden Betrieb, bleibt sein Zugang unverändert bestehen; abgerechnet werden weiterhin höchstens 100 Sitze, bis eine gesonderte Vereinbarung geschlossen ist.
- Gutschriften: Gutschriften jeder Art — anteilige Beträge bei sofortiger Vertragsbeendigung, Prämien und sonstige Vorteile — werden ausschließlich als Guthaben auf dem Kundenkonto beim Zahlungsdienstleister eingestellt und mit künftigen Rechnungen verrechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Ausgenommen ist die Erstattung nach § 7 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags bei außerordentlicher Kündigung wegen eines neuen Unterauftragsverarbeiters; sie erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.
- Rückbuchungen: Veranlasst der Kunde die Rückbuchung einer berechtigten Forderung, kann der Anbieter bereits gutgeschriebene Guthaben und Prämien zurückfordern oder stornieren und die ihm berechneten Rückbuchungsentgelte in tatsächlicher Höhe geltend machen. Bei wiederholten unberechtigten Rückbuchungen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 3 berechtigt. Allein wegen einer Rückbuchung wird der Zugang nicht gesperrt.
- Zahlungsdienstleister: Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Zahlungserinnerungen und das Kundenportal werden über den Zahlungsdienstleister erbracht. Für Ausfälle oder Änderungen seiner Dienste haftet der Anbieter nur nach § 10. Kann eine Kündigung im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters nicht erklärt werden, genügt die Kündigung in der Software oder in Textform gegenüber dem Anbieter; dem Kunden entstehen daraus keine Nachteile.
§ 5a Empfehlungsprogramm und Vorteile
- Der Anbieter kann ein Empfehlungsprogramm anbieten. Eine Empfehlung ist qualifiziert, wenn der geworbene Betrieb einen kostenpflichtigen Tarif abschließt und dieser 30 Tage nach der ersten erfolgreichen Zahlung des geworbenen Betriebs weder gekündigt noch rückabgewickelt ist.
- Die Prämie beträgt derzeit 50 € je qualifizierter Empfehlung, höchstens 300 € je Kalenderjahr und Kunde. Sie wird nach § 5 Abs. 11 als Guthaben gebucht; eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Verbleibt nach Anrechnung auf den Jahresdeckel ein Betrag unter 5 €, wird er nicht gebucht. Geworbene Betriebe können einen Willkommensvorteil erhalten (derzeit: erster Monat des ersten kostenpflichtigen Tarifs ohne Entgelt).
- Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, insbesondere bei Eigen- oder Scheinempfehlungen, kann der Anbieter Prämien zurückhalten oder stornieren. Wird eine Zahlung des geworbenen Betriebs zurückgebucht, entfällt die darauf beruhende Prämie.
- Ein Anspruch auf Fortführung des Programms besteht nicht. Änderungen wirken nur für künftige Empfehlungen.
§ 6 Testphase (Trial)
- Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Sie beträgt derzeit 14 Tage ab Registrierung des Kundenkontos und verlängert sich durch eine spätere Tarifbuchung nicht. Wer erst nach Ablauf dieser 14 Tage bucht, zahlt ab dem Abschluss. Wie viele Tage noch verbleiben, zeigt die Software an.
- Die Testphase setzt die Wahl eines kostenpflichtigen Tarifs sowie die Hinterlegung von Zahlungsdaten beim Zahlungsdienstleister Stripe voraus; während der Testphase erfolgt keine Abbuchung. Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase, wird das Vertragsverhältnis automatisch in dem bei der Buchung gewählten kostenpflichtigen Tarif fortgesetzt und die Vergütung ab diesem Zeitpunkt berechnet. Der Anbieter weist vor der Buchung darauf hin, dass die erste Abbuchung nach Ablauf der Testphase erfolgt. Kündigt der Kunde vor Ablauf der Testphase, endet sie, ohne dass eine Vergütung anfällt; das Konto wird im kostenlosen Tarif (§ 5 Abs. 9) fortgeführt.
- Die Testphase ist ein entgeltfreier Anfangszeitraum eines bereits geschlossenen kostenpflichtigen Vertrags und keine unentgeltliche Leistung; es gelten auch während der Testphase die Regelungen dieses Vertrags einschließlich § 10.
- Wird nach dem Ende der Testphase kein kostenpflichtiger Tarif fortgeführt — weil der Kunde vorher gekündigt oder gar keinen Tarif gebucht hat —, läuft das Konto im kostenlosen Tarif weiter. Testdaten werden nicht gelöscht: Bereits erfasste Arbeitszeiten und Abwesenheiten bleiben erhalten, weil sie den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Kunden unterliegen (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 Abs. 1 MiLoG); vorhandene Nutzerzugänge werden nicht deaktiviert. Für die Löschung gilt § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags; der Kunde kann die Löschung seines Betriebs jederzeit in der Software veranlassen.
§ 7 Laufzeit; Kündigung
- Monatstarife haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat. Der Vertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar; die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam.
- Jahrestarife haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Eine in der Software erklärte Kündigung nimmt der Anbieter auch dann zum Ende der laufenden Laufzeit an, wenn die Frist nicht gewahrt ist; die Bestätigung in der Software nennt den Zeitpunkt. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam; eine Erstattung für die bereits bezahlte Laufzeit findet nicht statt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Wie gekündigt wird: Der Kunde kann jederzeit in der Software unter „Einstellungen → Abo & Abrechnung" kündigen; die Kündigung wird dort bestätigt, ist bis zum Ende der laufenden Laufzeit wieder zurücknehmbar und wird zum Ende der Laufzeit nach Absatz 1 bzw. Absatz 2 wirksam. Diese Kündigung kann nur die Inhaberin oder der Inhaber des Kundenkontos erklären. Daneben ist die Kündigung in Textform möglich (z. B. E-Mail an info@zeitflex.de) sowie, soweit der Zahlungsdienstleister sie dort anbietet, über dessen Kundenportal.
- Export vor Vertragsende: Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit exportieren. Tarifgebundene Exportformate — insbesondere CSV- und Lohnbüro-Exporte — stehen nur im jeweils gebuchten kostenpflichtigen Tarif zur Verfügung. Unabhängig vom Tarif steht dem Kundenkonto ein Datenexport der Kerndaten im JSON-Format (Betrieb, Mitarbeitende, Zeiteinträge, Abwesenheiten, Schichten, Zuschlagsregeln, Lohnperioden, Projekte, Änderungsprotokoll, Dokument-Metadaten, Löschprotokoll, Aufbewahrungsfristen) zur Verfügung; hochgeladene Dokumente sind darin nur mit ihren Metadaten enthalten und über die Dokumentenansicht gesondert herunterzuladen. Der Kunde erstellt benötigte Exporte deshalb vor dem Wirksamwerden einer Kündigung oder einer Herabstufung. Für Export und Löschung nach Beendigung gilt ergänzend § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
- Was nach der Kündigung geschieht: Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Konto im kostenlosen Tarif (§ 5 Abs. 9) fortgeführt. Der Zugang bleibt bestehen, bereits erfasste Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Dokumente werden nicht gelöscht, und vorhandene Nutzerzugänge werden nicht deaktiviert. Es entfallen die kostenpflichtigen Funktionen des zuvor gebuchten Tarifs sowie die Möglichkeit, weitere Nutzerzugänge anzulegen. Wünscht der Kunde die Löschung seines Betriebs, veranlasst er sie in der Software; dann gilt § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
- Kostenloser Tarif: Der Vertrag im kostenlosen Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde beendet ihn jederzeit, indem er die Löschung seines Betriebs in der Software veranlasst (§ 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen; § 7 Abs. 5 und § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags gelten entsprechend.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde wird die Software nur im vertraglich vorgesehenen Umfang und im Einklang mit geltendem Recht nutzen.
- Untersagt sind insbesondere: (a) Eingriffe in die Software oder ihre Infrastruktur, Umgehung von Sicherheits- oder Mandantentrennungsmechanismen; (b) Manipulation von Zeiterfassungs- oder Abrechnungsdaten zum Nachteil Dritter; (c) automatisierte Massenzugriffe außerhalb dokumentierter Schnittstellen; (d) Überlassung des Zugangs an nicht berechtigte Dritte; (e) Einstellen von Schadcode oder rechtswidrigen Inhalten; (f) Reverse Engineering, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG).
- Der Kunde führt in seinem Verantwortungsbereich eine angemessene Datensicherung durch, soweit er Daten außerhalb der Software vorhält, und wirkt an der Aufklärung von Störungen im zumutbaren Umfang mit.
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter nach vorheriger Abmahnung (entbehrlich bei Unzumutbarkeit) Konten vorübergehend sperren; § 7 Abs. 3 bleibt unberührt.
- Zugänge und Schnittstellen, die der Kunde selbst einrichtet: Richtet der Kunde Zugänge für Dritte ein — insbesondere für eine Steuerkanzlei oder eine Lohnabrechnungsstelle —, erstellt er Schnittstellenschlüssel oder hinterlegt er Webhook-Adressen, so verantwortet er die Auswahl des Empfängers, den Umfang der eingeräumten Berechtigungen und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der damit veranlassten Übermittlung. Der Anbieter prüft weder Ziel noch Inhalt solcher Übermittlungen. Wand-Terminals sichert der Kunde gegen unbefugten Zugriff und entzieht den Gerätezugang bei Verlust unverzüglich.
- Kommunikationsfunktionen: Stellt die Software Kommunikationsfunktionen bereit (Team-Chat, Ankündigungen), sind die dort eingestellten Inhalte Inhalte des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer sie nicht für rechtswidrige, beleidigende oder belästigende Inhalte verwenden, und benennt Verantwortliche für die Moderation. Entfernt eine berechtigte Person eine fremde Nachricht wegen eines Beschwerdeanlasses, speichert die Software den entfernten Inhalt befristet als Nachweis; Bewertung und arbeitsrechtliche Reaktion obliegen dem Kunden. Der Anbieter überwacht die Inhalte nicht.
§ 9 Verfügbarkeit; Wartung; Support
- Für die Verfügbarkeit der Software gilt § 2 Abs. 3; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart.
- Wartungsfenster: Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigt sie nach Möglichkeit im Voraus an (z. B. in der Software, per E-Mail oder über die Statusseite). Eine feste Vorlaufzeit wird nicht zugesagt. Dringende Maßnahmen, insbesondere Sicherheitsaktualisierungen, kann der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.
- Support: Störungsmeldungen und Supportanfragen nimmt der Anbieter unter info@zeitflex.de sowie über die Rückmeldefunktion in der Software entgegen. Er bearbeitet sie in der Reihenfolge des Eingangs und nach Dringlichkeit. Eine bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Behebungszeit wird nicht zugesagt. Angaben zu üblichen Bearbeitungszeiten in der Software, auf der Website oder in Hilfetexten sind unverbindliche Erfahrungswerte und keine Beschaffenheitsvereinbarung. Verbindliche Service-Level werden ausschließlich in einer gesondert geschlossenen Vereinbarung getroffen.
§ 10 Mängelrechte; Haftung
- Für Sach- und Rechtsmängel gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt: (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) nach dem Produkthaftungsgesetz; (d) im Umfang einer übernommenen Garantie; (e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 2–4 nur in der Höhe, in der der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung entstanden wäre, die dem in Anlage 1 Nr. 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags beschriebenen Sicherungskonzept entspricht, soweit der Kunde zur eigenen Sicherung verpflichtet war (§ 8 Abs. 3). Seine Daten kann der Kunde nach § 7 Abs. 5 jederzeit selbst exportieren.
- Ansprüche des Kunden aus Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
- Verjährung: Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind die Fälle des Absatzes 2 — Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche aus einer übernommenen Garantie und arglistiges Verschweigen eines Mangels — sowie Ansprüche nach Absatz 6; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11 Datenschutz; Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Beschäftigtendaten), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO einschließlich seiner Anlagen (TOMs, Subprozessoren), der Bestandteil des Vertrags ist. Bei Widersprüchen geht in Datenschutzfragen der AVV vor.
- Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter als Verantwortlicher enthält die Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://zeitflex.de/datenschutz.html).
§ 12 Änderungen der AGB und der Leistungen (Änderungsvorbehalt)
- Änderungen dieser AGB: Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist, die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (Preis-Leistungs-Verhältnis) unberührt lässt und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Preise richten sich ausschließlich nach Absatz 4.
- Ankündigung: Änderungen nach Absatz 1 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. E-Mail an die hinterlegte Adresse oder Mitteilung in der Software) angekündigt; die geänderten Stellen werden dabei hervorgehoben. In der Ankündigung weist der Anbieter deutlich darauf hin, dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn der Kunde nicht widerspricht, und dass dem Kunden das Kündigungsrecht nach Absatz 3 zusteht.
- Zustimmungsfiktion; Sonderkündigungsrecht: Widerspricht der Kunde den nach Absatz 2 angekündigten Änderungen nicht bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform, gelten sie als angenommen. Der Kunde kann den Vertrag stattdessen bis zum Wirksamwerden der Änderungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
- Preisänderungen: Für Änderungen der Preise gilt die Zustimmungsfiktion nach Absatz 3 nicht. Eine Preisänderung wird nur mit Wirkung für die jeweils nächste Laufzeit (§ 7) wirksam und gilt nicht für bereits bezahlte Laufzeiten. Der Anbieter kündigt sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Laufzeit in Textform an und nennt dabei den bisherigen und den künftigen Preis sowie den Zeitpunkt, ab dem der künftige Preis gilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Beginn der nächsten Laufzeit mit Wirkung zu deren Beginn kündigen; auf dieses Kündigungsrecht wird in der Ankündigung deutlich hingewiesen. Führt der Kunde den Vertrag über den Beginn der nächsten Laufzeit hinaus fort, gilt ab diesem Zeitpunkt der geänderte Preis.
- Fassungsbezeichnung: Diese AGB tragen die Bezeichnung „Fassung 2026-09". Jede geänderte Fassung erhält eine neue Bezeichnung; die jeweils geltende Fassung ist unter https://zeitflex.de/agb.html abrufbar. Auf diese Bezeichnung beziehen sich Ankündigungen nach den Absätzen 2 und 4 und die Zustimmung des Kunden.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie unabhängig entwickelt hat. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt zeitlich unbegrenzt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle übrigen Kunden gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Die Abtretung von Forderungen aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Aufrechnung; Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen und nur wegen solcher Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben davon unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- Vertragsbestandteile; Vorrang: Der Vertrag besteht aus diesen AGB, der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, der Preisliste und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Angaben in Werbematerialien, Hilfetexten, Blogbeiträgen oder sonstigen Darstellungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet werden.
Fassung 2026-09 · Stand: 4. September 2026