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Diese Website gibt es auf Deutsch und Englisch. Die Zeitflex-Anwendung selbst ist derzeit nur auf Deutsch verfügbar.

Nutzen mit Beleg

Warum Zeitflex — und was Ihr Betrieb davon hat

Zeitflex nimmt Ihrem Betrieb drei wiederkehrende Arbeiten ab: das Sammeln der Arbeitszeiten, das Nachrechnen von Pausen, Rundung und Zuschlägen und das Zusammenstellen der Dateien für das Lohnbüro. Was dabei entsteht, ist eine elektronische Aufzeichnung, die jede Änderung protokolliert und die ursprüngliche Angabe nie löscht. Und wofür Zeitflex nicht das richtige Werkzeug ist, steht auf dieser Seite genauso deutlich wie das, was es kann.

Diese Seite zählt keine Funktionen auf, sondern beschreibt ihren Nutzen. Jeder Nutzen nennt die Funktion, aus der er folgt — erkennbar am Satz, der mit „Weil …“ beginnt. Welche Funktionen es gibt und ab welchem Tarif, steht auf der Seite Funktionen.

Rolle 1 von 4

Für den Inhaber: weniger Nachrechnen, weniger Sorge vor der Prüfung

Sie tragen die Aufzeichnungspflicht, die Zuschläge, die Minijob-Grenzen und die Fristen — und im Zweifel auch das Bußgeld. Zeitflex nimmt Ihnen diese Arbeiten nicht ab, weil eine Software sie ersetzen könnte, sondern weil sie sich rechnen lassen.

  • Der Monatsabschluss ist ein geführter Ablauf statt eines Nachmittags mit Excel.

    Weil Zeitflex zuerst die offenen Punkte zeigt, den Monat dann einfriert und alle Exportdateien aus genau diesem eingefrorenen Stand erzeugt. Fällt später doch ein Fehler auf, wird er nicht heimlich im gesperrten Monat geändert, sondern als nachvollziehbare Korrektur geführt. Monatsabschluss und Sperre gibt es ab dem Tarif Starter.

  • Die Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag rechnet niemand mehr von Hand nach.

    Weil Zeitflex die Zuschlagszeiten minutengenau ausrechnet — 25 % für 23 bis 6 Uhr, 40 % für 0 bis 4 Uhr, 50 % am Sonntag, 125 % am gesetzlichen Feiertag und 150 % am 24.12. ab 14 Uhr sowie am 25. und 26.12. und am 1. Mai — und dabei den steuerfreien vom steuerpflichtigen Anteil trennt (§ 3b EStG). Die Feiertage kennt Zeitflex für alle 16 Bundesländer. Zuschläge ab dem Tarif Starter.

  • Eine Aushilfe rutscht nicht mehr unbemerkt über die Geringfügigkeitsgrenze.

    Weil der Minijob-Wächter in jedem Tarif läuft, auch im kostenlosen: Er rechnet die erfassten Stunden mit dem Stundenlohn hoch und misst am vorausschauend geschätzten Jahresverdienst statt am einzelnen Monat — 2026 sind das 7.236 € im Jahr. Die Monatsgrenze ist dabei keine eingetragene Zahl, sondern eine Formel aus dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet), 2026 also 603 €. Eine fest hinterlegte Zahl wäre im nächsten Jahr falsch — und ein Wächter mit falscher Zahl wäre schlimmer als keiner.

  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fallen auf, bevor eine Prüfung sie findet.

    Weil Zeitflex die erfassten Zeiten mit Höchstarbeitszeit, Wochengrenze, Ruhezeit und Pausenpflicht vergleicht, jeden Befund in Hinweis, Warnung oder Verstoß einsortiert und die Führung einmal pro Woche per E-Mail über die Meldungen unterrichtet. Im Dienstplan meldet Zeitflex Konflikte bei Ruhezeit und Höchstarbeitszeit schon, bevor die Schicht steht. Arbeitszeit-Prüfung ab Starter, Planung ab Pro.

  • Kommt der Zoll, liegt der Nachweis fertig da.

    Weil die Prüfungsmappe je Person und Kalendertag ein PDF erzeugt — genau die Aufzeichnung, die § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 MiLoG verlangen. Gesucht werden muss dafür nichts: Die Mappe entsteht aus denselben Daten wie der Stundenzettel. Prüfungsmappe ab dem Tarif Pro.

  • Der Umstieg braucht keinen Projektplan.

    Weil Mitarbeiter, Zeiten, Abwesenheiten und Projekte aus einer Excel- oder CSV-Datei kommen — mit Vorschau vor dem Speichern und Rücknahme danach. Eine von 13 Branchenvorlagen belegt Zuschläge, Arbeitszeitmodelle, Begriffe und Module vor, änderbar bleibt alles. Der Einrichtungs-Assistent hat vier Schritte, Pflicht ist nur der erste.

Rolle 2 von 4

Für die Schichtleitung: der Plan steht, bevor die Diskussion beginnt

Wer den Dienstplan macht, verbringt die meiste Zeit nicht mit Planen, sondern mit Nachfragen: Wer tauscht, wer hat vergessen auszustempeln, wer hat die Änderung gesehen. Zeitflex verlegt diese Nachfragen in den Plan — und zeigt den Konflikt vor der Schicht statt nach dem Verstoß.

  • Der Wochenplan entsteht nicht jede Woche von vorn.

    Weil Zeitflex Schichten im Wochenraster plant, die Besetzung prüft und eine fertige Woche auf eine andere Woche überträgt. Veröffentlicht wird der Plan einmal; danach steht er im Handy der Belegschaft, und 45 Minuten vor Schichtbeginn erinnert Zeitflex daran. Dienstplan ab dem Tarif Pro.

  • Konflikte bei Ruhezeit und Höchstarbeitszeit zeigen sich beim Planen.

    Weil Zeitflex die geplanten Schichten gegen dieselben Grenzen prüft wie die gestempelten Zeiten — zehn Stunden am Tag, elf Stunden Ruhezeit dazwischen — und die Meldung ausgibt, bevor die Schicht veröffentlicht ist. Ein Verstoß, der erst im Stundenzettel auffällt, ist bereits passiert.

  • Der Schichttausch läuft geordnet statt über Zurufe.

    Weil zwei Personen ihren Dienst über einen Antrag tauschen, den die Führung freigibt oder ablehnt. Danach steht der Tausch im Plan — und nicht in einem Gruppenchat, in dem niemand mehr weiß, welche Nachricht die letzte war. Schichttausch ab dem Tarif Pro.

  • Eine vergessene Stempelung kostet keine Diskussion am Monatsende.

    Weil Zeitflex erinnert, wenn jemand 14 Stunden am Stück eingestempelt ist, und die Führung die fehlende Zeit mit Begründung nachträgt. Mitarbeitende ändern ihre Zeiten nicht selbst. Jede Korrektur hält Original, Änderung, Zeitpunkt und Person fest; die ursprüngliche Aufzeichnung wird nie gelöscht.

  • Eine Information erreicht das ganze Team — auf Wunsch mit Nachweis.

    Weil eine Ankündigung an alle geht, an eine Rolle, an ein Projekt oder an einzelne Personen — und Zeitflex bei eingeschalteter Lesebestätigung festhält, wer sie wann gelesen hat. Für kurze Absprachen gibt es zusätzlich einen Team-Chat mit Frist; was belegbar bleiben muss, gehört in die Ankündigungen.

Rolle 3 von 4

Für Mitarbeitende: ein Knopf, und die eigene Zeit bleibt die eigene

Zeiterfassung wird eingeführt, damit der Betrieb sie hat — mitmachen müssen andere. Deshalb ist die Bedienung auf einen Knopf reduziert, und deshalb steht auf dieser Seite auch, was Zeitflex ausdrücklich nicht über Mitarbeitende sammelt.

  • Ein Tipp zum Kommen, ein Tipp zum Gehen.

    Weil dieselbe Stempelung im selben Stundenzettel landet, gleich ob sie im Handy-Browser, am Tablet neben der Tür oder am PC entsteht. Zeitflex läuft dabei vollständig im Browser und lässt sich auf dem Handy zum Startbildschirm hinzufügen — mit Symbol und Vollbild. Wer keine E-Mail-Adresse hat, stempelt am Wand-Terminal mit einer persönlichen sechsstelligen PIN; ein eigenes Konto braucht es dafür nicht.

  • Funkloch, Keller oder Tour ändern nichts an der erfassten Zeit.

    Weil jede Stempelung zuerst auf dem Gerät gespeichert und danach automatisch nachgesendet wird. Gezählt wird die Uhrzeit des Stempelns, nicht die des Nachsendens. Das Wand-Terminal arbeitet dabei bis zu 72 Stunden ohne Netz weiter — ein Wochenende plus Feiertag legt es nicht lahm.

  • Die Rundung geht nie zu Lasten der Beschäftigten.

    Weil die Netto-Tagesarbeitszeit für die Lohnabrechnung wahlweise gar nicht, auf 5 oder auf 15 Minuten aufgerundet wird — abgerundet wird nie. Gerechnet wird tagesgenau: Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr gilt als ein Arbeitstag, und Pausenpflicht wie Rundung wirken je Tag.

  • Urlaub, Krankmeldung und der eigene Plan laufen an einer Stelle zusammen.

    Weil der Urlaubsantrag selbst gestellt und von der Führung genehmigt oder abgelehnt wird, der anteilige Anspruch bei unterjährigem Ein- oder Austritt nach dem Zwölftelungsprinzip aus vollen Beschäftigungsmonaten entsteht (§ 5 BUrlG) und die Krankmeldung samt Bescheinigung an derselben Stelle liegt: verschlüsselt gespeichert, jeder Zugriff protokolliert. Die eigenen Schichten und Abwesenheiten lassen sich zusätzlich im eigenen Handy- oder Outlook-Kalender abonnieren — nur lesend, bis zu fünf Zugänge, jeder einzeln widerrufbar.

  • Es entsteht kein Bewegungsprofil.

    Weil der Standort — wenn überhaupt — einmalig im Moment des Ein- und Ausstempelns erfasst wird: kein Tracking im Hintergrund, kein Geofence, kein Radius um die Baustelle, keine Route, keine Karte, nichts am Wand-Terminal. Die Erfassung setzt den Tarif Pro und die ausdrückliche Freischaltung durch den Betrieb voraus; in jedem neuen Betrieb ist sie aus. Die Führung sieht dabei keine Koordinaten, sondern nur den Vermerk „Standort erfasst“ — die Koordinaten selbst erscheinen ausschließlich in der Datenauskunft der betroffenen Person und werden nach sechs Monaten gelöscht.

Rolle 4 von 4

Für die Steuerkanzlei: dieselben Zahlen, ohne E-Mail-Anhänge

Lohnvorbereitung heißt: Zeiten sammeln, Pausen und Zuschläge berechnen, Abwesenheiten zuordnen, den Monat freigeben und als Bewegungsdaten exportieren. Die Lohnabrechnung selbst — Lohnsteuer, Sozialversicherung, Meldungen, das Abrechnungsdokument — macht Zeitflex nicht. Die Kanzlei bekommt also keine neue Software, sondern eine saubere Vorstufe.

  • Der Kanzlei-Zugang kostet nichts extra.

    Weil er keinen Sitzpreis hat und nicht als zusätzlicher Nutzer auf der Rechnung steht. Das Mandat wird per E-Mail eingeladen; die Einladung ist 14 Tage gültig. Kanzlei-Zugang ab dem Tarif Starter.

  • Die Dateien holt sich die Kanzlei selbst.

    Weil Stundenzettel und Exportdateien im Zugang liegen, statt beim Betrieb angefordert zu werden: DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt mit siebenstelliger Berater- und fünfstelliger Mandantennummer (ab Pro); ohne DATEV im Haus stattdessen CSV, die PDF-Lohnübersicht des Monatsabschlusses oder ein einmal festgelegtes Spaltenprofil für andere Lohnprogramme (ab Starter).

  • Alle Dateien stammen aus einem einzigen, eingefrorenen Stand.

    Weil sie erst nach dem Monatsabschluss entstehen und dann alle aus demselben gesperrten Monat kommen — es gibt keine zweite Zahl, die noch einmal nachgerechnet werden müsste. Fällt später ein Fehler auf, erreicht er die Kanzlei als dokumentierte Korrektur und nicht als stille Änderung im bereits gesperrten Monat.

  • Der Zugang ist strikt lesend und jederzeit widerrufbar.

    Weil die Kanzlei keine Krankmeldungen, keine Anhänge, keine Standortdaten, keine PINs und keine Betriebsinterna sieht; auch Ankündigungen und Team-Chat bleiben ihr verschlossen. Sie sieht, was sie für die Abrechnung braucht — und sonst nichts.

Rechtssicherheit

Was das Gesetz verlangt — und wo Zeitflex dabei hilft

Die folgenden Absätze nennen die Fundstelle, nicht nur die Aussage. Sie sind keine Rechtsberatung; im Zweifel entscheidet Ihre Kanzlei oder Ihr Anwalt.

Bin ich wirklich zur Zeiterfassung verpflichtet?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG — unionsrechtskonform ausgelegt nach dem EuGH-Urteil C-55/18 („CCOO“) — ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einführen müssen. Diese Pflicht gilt bereits jetzt, unabhängig von einer Gesetzesnovelle. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes liegt vor, ist aber nicht in Kraft.

Zeitflex zeichnet Beginn, Ende und Dauer elektronisch auf und protokolliert jede Änderung.

Gilt das auch für Minijobber und Aushilfen?

Ja — für Minijobber sogar schon länger: § 17 Abs. 1 MiLoG verlangt, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Zeitflex bewahrt Zeiteinträge deshalb 24 Monate auf.

Dazu kommt der Minijob-Wächter in jedem Tarif, auch im Free-Tarif: Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) — 2026 sind das bei 13,90 € 603 € im Monat. Der Wächter rechnet die erfassten Stunden mit dem Stundenlohn hoch und warnt die Führung bei 80, 95 und 100 Prozent, bevor eine Aushilfe darüber rutscht. Der Wert kommt aus derselben Rechenlogik wie die Auswertung — nirgends im Produkt steht eine zweite Zahl.

Welche Grenzen des Arbeitszeitgesetzes prüft Zeitflex?

Zeitflex vergleicht die erfassten Zeiten mit vier Grenzen: höchstens 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG), 48 Stunden als Wochenregelgrenze, mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG) und die gesetzliche Mindestpause von 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden (§ 4 ArbZG). Jeder Befund landet als Hinweis, Warnung oder Verstoß in der Liste, und einmal pro Woche fasst eine E-Mail die Meldungen für die Führung zusammen.

Ist bei einer Person ein Geburtsdatum hinterlegt und sie noch keine 18 Jahre alt, prüft Zeitflex an derselben Stelle die strengeren Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes: 8 Stunden am Tag (8½ Stunden mit Ausgleich, § 8 JArbSchG), 40 Stunden in der Woche, Pausen von 30 Minuten bei mehr als 4½ und 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden (§ 11 Abs. 1 JArbSchG) und das Zeitfenster von 6 bis 20 Uhr (§ 14 Abs. 1 JArbSchG). Fehlt das Geburtsdatum, sagt Zeitflex das — statt stillschweigend die Erwachsenengrenzen anzulegen. Die Arbeitszeit-Prüfung gehört zum Tarif Starter.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Arbeitszeitaufzeichnungen bewahrt Zeitflex 24 Monate auf (§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 Abs. 1 MiLoG), Lohnunterlagen 72 Monate ab Jahresende (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG, § 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO) und das Änderungsprotokoll 36 Monate (Art. 5 Abs. 2 DSGVO, § 195 BGB). Für insgesamt 17 Datenarten stehen Frist, Anker und Rechtsgrundlage fest im Programm, und ein täglicher Lauf löscht oder anonymisiert danach.

Wer den Betrieb verlässt, wird nicht gelöscht, sondern drei Monate nach dem Austritt anonymisiert: Name, E-Mail-Adresse, Personalnummer und Zugangsdaten werden durch ein stabiles Pseudonym ersetzt, die aufbewahrungspflichtigen Zeitdaten bleiben vollständig prüfbar. So bleibt beides gewahrt — die Aufzeichnungspflicht und der Grundsatz der Speicherbegrenzung.

Ist Zeitflex DSGVO-konform, und gibt es einen AV-Vertrag?

Zeitflex ist auf die Anforderungen der DSGVO ausgelegt. Ihre Daten liegen auf einem eigenen Server bei Hetzner im Rechenzentrum Falkenstein (Deutschland); die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter — genau drei — sind im Auftragsverarbeitungsvertrag namentlich benannt, den Sie unter zeitflex.de/avv.html einsehen. Mitarbeiterdaten werden nach den gesetzlichen Fristen automatisch gelöscht, Änderungen protokolliert.

Ein Bewegungsprofil entsteht nicht: Der Standort wird — wenn überhaupt — nur im Moment des Stempelns erfasst, und Ihr Betrieb kann diese Funktion komplett abschalten. Gestempelt wird die Zeit, nicht die Person überwacht.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO steht als AV-Vertrag bereit, die Einzelheiten zur Verarbeitung in der Datenschutzerklärung. Ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO erzeugt außerdem jede Person selbst — lesbar und als Datei, ohne Umweg über den Betrieb.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Zeitflex rechnet und meldet, es beurteilt nicht. Der Minijob-Wächter etwa kennt weder weitere Arbeitgeber einer Person noch die Frage der Berufsmäßigkeit noch Sachbezüge — er ersetzt die Prüfung durch das Lohnbüro nicht.

Ein zweites Beispiel: Die 40 % Nachtzuschlag für die Zeit von 0 bis 4 Uhr sind nach § 3b Abs. 3 EStG nur dann steuerfrei, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen hat. Diese Bedingung prüft Zeitflex nicht — das entscheidet das Lohnbüro. Wo eine Beurteilung nötig ist, sagt Zeitflex es lieber, als sie vorzutäuschen.

Ehrlich gesagt

Wofür Zeitflex nicht das richtige Werkzeug ist

Dieser Abschnitt ist kein Selbstschaden, sondern der Grund, warum die Sätze weiter oben glaubwürdig sind. Wer eines der folgenden Dinge sucht, spart sich mit dieser Liste eine Testphase.

Zeitflex rechnet den Lohn nicht ab

Keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherung, keine Meldungen an Krankenkassen, kein Abrechnungsdokument. Zeitflex liefert die geprüften Bewegungsdaten; abgerechnet wird beim Steuerberater oder im Lohnbüro.

Lohnvorbereitung, nicht Lohnabrechnung

Keine Personalverwaltung

Bewerberverwaltung, Gehaltsbänder, Zielvereinbarungen, digitale Personalakte und Weiterbildungsplanung sind nicht enthalten — und sie sind auch nicht geplant.

Zeit, Plan und Lohnvorbereitung

Kein Überwachungswerkzeug

Kein Bewegungsprofil, kein Geofence, keine Route, keine Karte. Auch im Team-Chat gibt es keine Leseanzeige, kein „zuletzt online“, kein „tippt gerade“ und keine Suche — jede dieser Anzeigen wäre eine Verhaltensinformation über Kolleginnen und Kollegen.

Zeit erfassen statt Menschen verfolgen

Der Chat ist kein Archiv

Nachrichten werden nach 7, 30 oder 90 Tagen gelöscht; mehr als 90 Tage gibt es nicht — auch nicht für den Inhaber, auch nicht gegen Aufpreis. Jede Gruppe hat mindestens drei Mitglieder, und wer beitritt, ist für alle sichtbar. Was belegbar bleiben muss, gehört in die Ankündigungen.

Zuruf mit Frist, kein Nachweis

Noch keine App in den Stores

Die App für iPhone und Android ist in Vorbereitung, aber nicht eingereicht — und einen Termin nennen wir nicht. Heute läuft Zeitflex vollständig im Handy-Browser und lässt sich zum Startbildschirm hinzufügen.

Web-App zum Anheften

Ab 101 Mitarbeitern endet die Selbstbuchung

Bis 100 aktive Mitarbeiter buchen Sie selbst, darüber gelten Enterprise-Konditionen mit eigenem Vertrag. Wächst ein bestehender Betrieb darüber hinaus, werden weiterhin höchstens 100 Sitze abgerechnet — abgeschaltet wird die Zeiterfassung niemandem, denn die Aufzeichnungspflicht läuft weiter.

Self-Service bis 100 Mitarbeiter

Keine zugesicherte Reaktionszeit, keine Verfügbarkeitsquote

In den Self-Service-Tarifen gibt es kein Service-Level-Agreement, und es wird keine Prozentzahl genannt, die niemand gemessen hat. Den aktuellen Zustand und die Vorfälle der letzten Tage zeigt stattdessen die Statusseite — ohne Anmeldung.

Statusseite statt Zahlenversprechen

Keine Zwei-Faktor-Anmeldung

Für Kundenkonten gibt es derzeit keine Zwei-Faktor-Anmeldung. Wir versprechen dafür auch keinen Termin — solange sie fehlt, steht sie hier als Lücke und nicht als Ankündigung.

Offen, ohne Zusage

Auf dieser Seite steht keine Kundenzahl, keine Erfolgsquote, keine Bewertung, keine Auszeichnung und keine Referenz. Zeitflex ist jung; sobald es echte Stimmen gibt, stehen sie hier. Erfundene wird es nie geben — nicht als Vorsichtsmaßnahme, sondern weil dieses Produkt sonst nichts wert wäre.

Der Vergleich mit heute

Zettel, Excel und Gruppenchat — und was sich damit ändert

Verglichen wird nicht mit einem anderen Produkt, sondern mit dem Zustand, aus dem die meisten kleinen Betriebe kommen: einer Mischung aus Papier, Tabelle und Nachrichten auf privaten Telefonen.

Sieben Alltagslagen, jeweils im Ausgangszustand und mit Zeitflex.
Die Lage Ohne Software Mit Zeitflex
Die Arbeitszeit wird festgehalten Zettel im Ordner, Tabelle auf einem Rechner, Nachricht im Gruppenchat Eine Stempelung im Handy-Browser, am Tablet mit PIN oder am PC — in einem Stundenzettel
Jemand vergisst auszustempeln Fällt am Monatsende auf, wenn sich niemand mehr an den Tag erinnert Erinnerung nach 14 Stunden im Stempel; die Führung trägt die Zeit mit Begründung nach
Eine Zeit wird korrigiert Überschrieben — die ursprüngliche Angabe ist weg Original, Änderung, Zeitpunkt und Person bleiben im Protokoll erhalten
Der Zoll prüft die Aufzeichnungen Ordner durchsehen, Zettel sortieren, Lücken erklären Arbeitszeitnachweis je Person und Kalendertag als PDF (ab Pro)
Eine Aushilfe nähert sich der Geringfügigkeitsgrenze Fällt auf, wenn die Abrechnung da ist Der Minijob-Wächter warnt vorher — in jedem Tarif, auch im kostenlosen
Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag Von Hand nachgerechnet oder pauschal geschätzt Minutengenau berechnet, steuerfreier und steuerpflichtiger Anteil getrennt (ab Starter)
Die Unterlagen gehen ans Lohnbüro Tabelle per E-Mail, jeden Monat neu zusammengestellt Die Kanzlei lädt DATEV-, CSV- oder PDF-Dateien selbst herunter — aus dem gesperrten Monat

Die mittlere Spalte beschreibt einen verbreiteten Ausgangszustand, kein anderes Produkt. Sie ist eine Beschreibung und keine Messung: Wie lange ein Monatsabschluss heute in Ihrem Betrieb dauert, wissen nur Sie.

Was es kostet

Kein Grundpreis, keine Mengenstaffel, kein Vertragsrisiko

Bezahlt wird ausschließlich je aktivem Mitarbeiter und Monat. Wer deaktiviert wird, fällt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum aus der Berechnung heraus.

0 €

Free: dauerhaft kostenlos, ein Nutzer, ohne Zahlungsdaten — mit Stempeluhr, Stundenzettel, Abwesenheiten und Minijob-Wächter.

1,49 €

Starter: je aktivem Mitarbeiter und Monat, netto — mit Monatsabschluss, Zuschlägen, Arbeitszeit-Prüfung, CSV-Export und Kanzlei-Zugang.

2,49 €

Pro: je aktivem Mitarbeiter und Monat, netto — zusätzlich mit Dienstplan, DATEV-Export, Berichten und Prüfungsmappe.

14 Tage

Testphase mit dem vollen Pro-Umfang; abgebucht wird in dieser Zeit nichts. Bei Jahreszahlung sind zwei Monate frei.

Alle Preise netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Die vollständige Aufstellung samt Rechner steht auf der Preisseite.

Sehen Sie selbst nach, ob das stimmt

Die Demo läuft im Browser, ohne Anmeldung, mit Beispieldaten und zeigt die auf dieser Seite beschriebenen Abläufe. Funktionen, die es im Produkt noch nicht gibt, sind dort als „Vorschau“ gekennzeichnet. Wer lieber gleich anfängt: Der Free-Tarif kostet dauerhaft nichts und verlangt keine Zahlungsdaten.

Keine Grundgebühr · monatlich kündbar · der abgeschlossene Monat jederzeit als CSV und als PDF-Lohnübersicht exportierbar (ab Starter)